Somit erreicht der lange schwelende Streit die nächste Eskalationsstufe. »Der Schriftsatz soll nach der Sommerpause beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden«, erklärt Patrick Schnieder, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, dem Nachrichtenmagazin »Spiegel«. Die Ampel-Fraktionen halten dagegen, der beantragte Untersuchungsausschuss sei verfassungswidrig. Warum? »Die Union will ganz überwiegend Hamburger Verwaltungshandeln untersuchen«, erläutert Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD. Untersuchungsausschüsse des Bundestags könnten aber nur Handeln des Bundes untersuchen. Die Union sei auch nicht bereit, Änderungen an dem Antrag vorzunehmen. Entsprechende Gesprächsangebote seien nicht wahrgenommen worden.
Die Union wiederum zeigt sich über diese Entscheidung entsetzt. Schnieder kritisiert, es sei das erste Mal seit 1949, dass ein von einer einsetzungsberechtigten Minderheit beantragter Untersuchungsausschuss nicht eingesetzt werde. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sei ein zentrales Recht für parlamentarische Minderheiten. Enttäuscht beklagt Schnieder, »dass sich FDP und Grüne zu Handlangern der SPD haben machen lassen und die Aufklärung der Steueraffäre Scholz-Warburg weiter behindern.«
Im Cum Ex-Skandal haben sich diverse Unternehmen durch illegale Finanz-Tricks ungerechtfertigte Steuererstattungen erschlichen. Dies betrifft auch die Hamburger Warburg Bank, die 47 Millionen Euro dieser unrechtmäßigen Erstattungen an den Fiskus zurückzahlen sollte. Doch auffälligerweise verzichtete die Hamburger Steuerverwaltung 2016 darauf, das Geld einzufordern. Zu der Zeit regierte in Hamburg Olaf Scholz, der nachweislich Termine mit dem Warburg-Management wahrnahm. Hierbei sind wiederholt Ungereimtheiten aufgetreten, die Scholz u.a. aufgrund seiner berüchtigten vermeintlichen »Erinnerungslücken« nicht aufklärt. Die Union vermutet, dass Scholz als damaliger Hamburger Oberbürgermeister für die Steuersünder der Hamburger Warburg Bank politisch Einfluss genommen hat.
SH