Mit den neuen Vorschriften müssten die Länder dafür sorgen, dass die Informationen aus den zentralen Registern über einen einzigen Zugangspunkt verfügbar sind, erklärte das Parlament. Der Zugangspunkt müsse von der EU-Kommission entwickelt und betrieben werden. Auf diese Weise könnten die zuständigen Behörden schnell feststellen, ob eine Person Konten in mehreren EU-Ländern unterhalte, ohne mehrere zeitraubende Abfragen durchführen zu müssen, hieß es in der Mitteilung. Die EU-Kommission begrüßte die Einigung darüber, Strafverfolgungsbehörden einen besseren Zugang zu Finanzinformationen zu ermöglichen. Die EU-Staaten und das Parlament müssen die Einigung noch bestätigen. Dies gilt allerdings als Formalie.
dpa