Die Grünen bringen eine umfassende Gesetzesinitiative in den Bundestag ein: Sie fordern die Errichtung einer zentralen Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität – verbunden mit einer Bargeldobergrenze von 5.000 Euro und schärferen Strafverfolgungsbefugnissen. Finanzkriminalität sei ein direkter Angriff auf den Rechtsstaat, heißt es aus der grünen Bundestagsfraktion.
Was genau wollen die Grünen?
Nach ihrer Darstellung entzieht Finanzkriminalität dem Staat jährlich dreistellige Milliardenbeträge, was die Leistungsfähigkeit von Verwaltung, Sozialstaat und Justiz untergrabe.
Deutschland hat in den letzten Jahren mehrfach Kritik an der Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzverbrechen bekommen. Behörden arbeiteten in Segmenten oft dezentral und fragmentiert, was Tätern Schlupflöcher eröffnete. Parallel verfolgt die Bundesregierung bereits seit längerem Pläne für eine zentralisierte Bundesbehörde zur Finanzkriminalitätsbekämpfung – etwa im Rahmen des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes und dem neuen Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) mit Ermittlungs- und Analysefunktionen.
Die Grünen-Initiative zielt nun darauf ab, diesen strukturellen Reformbedarf gesetzlich zu verankern und politisch voranzutreiben, statt auf verwaltungsinterne Umbauten zu setzen.
Sie treiben das Thema konsequent weiter – mit dem Ziel einer starken, zentralen Institution gegen Geldwäsche, Steuerbetrug und Finanzdelikte. Das ist politisch anschlussfähig, aber juristisch und administrativ anspruchsvoll.
Das Thema trifft einen Nerv: Transparenz im Finanzsystem und Rechtsstaatlichkeit stehen im Zentrum politischer Debatten – auch auf EU-Ebene mit der Schaffung einer Europäischen AML-Behörde (AMLA). Ob der Gesetzentwurf der Grünen eine Mehrheit im Bundestag findet, ist offen – CDU/CSU, FDP und andere Fraktionen hatten in der Vergangenheit unterschiedliche Vorstellungen zur Balance von Freiheitsrechten, Bürokratie und Strafverfolgung.
SK