Der Anteil der erneuerbaren Energien beim Strom liegt derzeit bei rund 40 Prozent. Bis 2030 soll der Anteil auf 90 Prozent steigen. Dafür soll das »Wind-an-Land-Gesetz« den Weg frei machen und Hemmnisse für den Ausbau beschleunigen. Künftig müssen die Bundesländer zwei Prozent ihrer Fläche für Windräder zur Verfügung stellen, bisher sind 0,8 Prozent der Bundesfläche für Windenergie ausgewiesen, heißt es in einer Mitteilung der Regierung. Hierbei schwanken die Vorgaben je nach Voraussetzungen vor Ort zwischen 1,8 und 2,2 Prozent. Der Entwurf ermöglicht es den Ländern je nach Gegebenheiten vor Ort, per Staatsvertrag untereinander Flächen für Windkraft abzutreten.
Zudem sollen Planung und Bau von Windkraftanlagen »privilegiert« zulässig sein, bis die jeweiligen Flächenziele erreicht sind, das heißt, dass es Lockerungen der bisherigen Vorgaben geben wird. Die Abstandsregeln für Windräder zu Wohngebäuden können zunächst in Kraft bleiben, solange die Vorgaben erfüllt werden. Verfehlt ein Bundesland aber seine Flächenvorgaben, werden diese Regelungen hinfällig. Außerdem soll es unter anderem auch möglich sein, Windräder in Naturschutzgebieten aufzustellen. Noch im Juni soll das Gesetz vom Kabinett gebilligt und dann in den Bundestag eingebracht werden.
MK