Politik

Krankschreibung ab Tag eins: Bas geht auf Distanz zum Koalitionsbeschluss

Die Fehlzeiten sinken – trotzdem will die Regierung Millionen Beschäftigte früher zum Attest verpflichten

8 Min.

01.09.2026

Kaum eine arbeitsrechtliche Regel betrifft den Alltag so vieler Menschen unmittelbar: Wer morgens krank aufwacht, soll künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Union und SPD haben sich darauf verständigt. Nun stellt ausgerechnet Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas den Beschluss infrage – und trifft damit einen Punkt, der in der aufgeheizten Debatte über Deutschlands Krankenstand leicht untergeht: Ob die Maßnahme überhaupt das Problem löst, ist offen.

Ein beschlossener Plan wird plötzlich wieder offen

Eigentlich sollte die Frage geklärt sein.

Union und SPD nahmen die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag Anfang Juli in ihr »Programm für Aufschwung und Beschäftigung« auf. Ende August bekräftigten die Fraktionsspitzen ihren Reformfahrplan noch einmal. Die Vorhaben sollen bis Jahresende umgesetzt werden.

Doch Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas zweifelt inzwischen öffentlich an der Regelung. Sie fürchtet unter anderem, dass Menschen mit einem leichten Infekt künftig sofort ärztlichen Kontakt suchen und am Ende länger krankgeschrieben werden könnten, als sie tatsächlich ausgefallen wären. Zudem kritisiert sie die geplanten Ausnahmen, etwa für tarifgebundene Unternehmen.

Die SPD habe dem Vorhaben nur im Rahmen eines Kompromisses zugestimmt, erklärte Bas. Ihre Partei habe weder Karenztage ohne Lohnfortzahlung noch eine Kürzung der Entgeltfortzahlung gewollt und dafür die von der Union verlangte Attestpflicht akzeptiert.

In der Union stieß ihr Vorstoß entsprechend auf Kritik. CDU-Arbeitnehmerchef Dennis Radtke beklagte eine »Dauerkakophonie« innerhalb der Koalition. Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz, machte deutlich, dass seine Partei keinen Anlass sieht, die Vereinbarung erneut aufzuschnüren.

Damit geht es längst nicht mehr nur um eine Krankschreibung. Es geht auch um die Frage, wie belastbar ein Reformpaket ist, wenn die zuständige Bundesministerin wenige Wochen später öffentlich an einem seiner Bestandteile zweifelt.

Arbeitgeber können schon heute ein Attest ab Tag eins verlangen

Für Beschäftigte wäre die Reform trotzdem eine spürbare Veränderung – allerdings eine andere, als die Debatte gelegentlich vermuten lässt.

Nach geltendem Entgeltfortzahlungsgesetz muss eine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden. Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Arbeitgeber besitzen jedoch schon heute ausdrücklich das Recht, diese bereits früher und damit auch vom ersten Krankheitstag an zu verlangen.

Neu wäre also nicht die Möglichkeit eines Attests ab Tag eins.

Neu wäre, dass daraus der gesetzliche Regelfall wird.

Unternehmen, die ihren Beschäftigten bislang bei kurzen Erkrankungen ein oder mehrere Tage ohne ärztlichen Nachweis zugestehen, würden künftig von einer gesetzlichen Attestpflicht ausgehen müssen – soweit Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder andere vorgesehene Ausnahmen nichts anderes bestimmen.

Gerade dieser Unterschied ist politisch bedeutsam: Bislang entscheidet im Zweifel der Arbeitgeber selbst, wie viel Kontrolle er für notwendig hält. Künftig würde zunächst der Gesetzgeber die strengere Vorgabe machen.

Nicht einmal die praktische Umsetzung ist bislang geklärt

Wie das konkret funktionieren soll, war selbst der Bundesregierung unmittelbar nach der Einigung nicht eindeutig erklärbar.

In der Regierungspressekonferenz vom 3. Juli hieß es zunächst, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müsse ab dem ersten Krankheitstag vorliegen. Gleichzeitig betonte Regierungssprecher Stefan Kornelius, daraus folge nicht zwingend, dass Beschäftigte am ersten Tag zum Arzt gehen müssten. Auf Nachfrage verwies die Bundesregierung darauf, dass die gesetzgeberische Ausgestaltung noch bevorstehe. Videosprechstunden sollen weiterhin möglich bleiben.

Zugleich will die Koalition die telefonische Krankschreibung abschaffen. Diese ermöglicht es derzeit unter bestimmten Voraussetzungen, bei leichten Erkrankungen ohne Praxisbesuch für bis zu fünf Kalendertage krankgeschrieben zu werden.

Damit besteht ein offensichtliches Spannungsverhältnis: Einerseits soll der Nachweis früher verlangt und ein niedrigschwelliger Weg zur Krankschreibung abgeschafft werden. Andererseits sollen zusätzliche Arztbesuche möglichst vermieden werden.

Wie beides zusammenpasst, muss der konkrete Gesetzentwurf erst zeigen.

Die politische Begründung lautet: Deutschland ist zu oft krank

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Richtung klar vorgegeben. »Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch«, erklärte er zur Begründung der Verschärfung.

Der hohe Krankenstand ist tatsächlich ein wirtschaftliches Problem. Nach einer aktuellen Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft zahlten Arbeitgeber 2025 einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen geschätzt 85,6 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung erkrankter Beschäftigter.

Nur lässt sich aus dieser Summe nicht ableiten, dass Arbeitnehmer immer häufiger kurzzeitig zu Hause bleiben.

Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der AOK sank die Zahl der krankheitsbedingten Ausfalltage bei AOK-versicherten Beschäftigten 2025 von durchschnittlich 23,9 auf 23,3 Tage. Auch die DAK registrierte im ersten Halbjahr 2026 einen leichten Rückgang des Krankenstands von 5,4 auf 5,3 Prozent.

Hinzu kommt ein statistischer Effekt, der für die politische Debatte entscheidend ist.

Das WIdO führt den deutlichen Sprung der erfassten Fehlzeiten seit 2022 in erster Linie auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurück. Seit Krankmeldungen automatisch an die Krankenkassen übermittelt werden, erscheinen insbesondere kurze Erkrankungen vollständiger in der Statistik. Ein Teil des vermeintlichen Anstiegs ist damit nicht neu entstandene Krankheit, sondern neu sichtbar gewordene Krankheit.

Das größere Problem sind lange Erkrankungen

Auch die Struktur der Fehlzeiten passt nur bedingt zu einer politischen Konzentration auf den ersten Krankheitstag.

Langzeiterkrankungen von mehr als sechs Wochen machen nach AOK-Auswertungen lediglich einen kleinen Anteil aller Krankheitsfälle aus, verursachen aber mehr als 40 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage. Psychische Erkrankungen führen besonders häufig zu langen Ausfällen.

Eine Attestpflicht ab Tag eins richtet sich dagegen vor allem auf jene kurzen Erkrankungen, bei denen Unternehmen bisher teilweise auf einen sofortigen ärztlichen Nachweis verzichten.

Sie kann theoretisch die Hürde für einen unbegründeten eintägigen Ausfall erhöhen. Gegen wochenlange Depressionen, Rückenleiden oder schwere Erkrankungen richtet sie dagegen naturgemäß wenig aus.

Damit stellt sich eine zentrale Frage der Verhältnismäßigkeit: Wird hier der sichtbarste Teil des Problems reguliert – oder derjenige, der tatsächlich die meisten Fehltage verursacht?

Selbst das arbeitgebernahe IW erwartet wenig Wirkung

Bemerkenswert ist, dass selbst das Institut der deutschen Wirtschaft die neue Pflicht keineswegs als offensichtlichen Hebel zur Senkung des Krankenstands betrachtet.

IW-Ökonom Jochen Pimpertz weist darauf hin, dass sich rechtlich wenig ändere, weil Arbeitgeber bereits heute ein Attest vom ersten Tag an verlangen können. Zudem könnten zusätzlicher Verwaltungsaufwand und eine Belastung des Vertrauensverhältnisses dazu führen, dass Unternehmen mögliche Ausnahmen weiterhin nutzen. Ob der Krankenstand durch die Reform sinkt, sei offen.

Auch für die Behauptung, die telefonische Krankschreibung habe die Fehlzeiten nach oben getrieben, sieht das IW bislang keine eindeutigen empirischen Belege.

Das macht die politische Konstruktion ungewöhnlich: Eine Verschärfung wird mit einem hohen Krankenstand begründet, während sich weder eindeutig belegen lässt, dass die bislang liberalere Regel ursächlich dafür verantwortlich ist, noch dass die geplante Änderung ihn senken wird.

Ärzte warnen vor dem gegenteiligen Effekt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung reagierte bereits im Juli ungewöhnlich scharf. Sie befürchtet zusätzliche Arztkontakte allein zur Ausstellung von Bescheinigungen und damit mehr Bürokratie in ohnehin belasteten Praxen. Gerade Menschen mit Erkältungen oder Magen-Darm-Infekten sollten aus medizinischer Sicht nicht unnötig ins Wartezimmer geschickt werden.

Bas greift mit ihren Zweifeln damit ein Argument auf, das seit Bekanntwerden der Pläne im Raum steht.

Eine frühere Nachweispflicht könnte Missbrauch erschweren. Sie könnte aber ebenso dazu führen, dass Beschäftigte wegen eines voraussichtlich eintägigen Infekts ärztlichen Kontakt benötigen, zusätzlichen Aufwand verursachen und anschließend vorsichtshalber für mehrere Tage krankgeschrieben werden.

Welche Wirkung überwiegt, ist bislang nicht empirisch geklärt.

Mehr als ein Streit um einen Krankenschein

Genau deshalb ist Bas’ Vorstoß politisch größer als die arbeitsrechtliche Detailfrage vermuten lässt.

Die Debatte berührt ein grundsätzliches Verhältnis zwischen Staat, Arbeitgebern und Beschäftigten.

Bislang können Unternehmen selbst entscheiden, ob ihnen bei kurzen Erkrankungen die Krankmeldung eines Mitarbeiters genügt oder ob sie sofort einen medizinischen Nachweis verlangen. Die geplante Reform dreht dieses Prinzip um: Der Staat setzt zunächst auf Kontrolle, Vertrauen wird zur möglichen Ausnahme.

Dafür kann es gute Gründe geben, wenn eine strengere Nachweispflicht nachweislich Missbrauch verhindert und Fehlzeiten reduziert. Dieser Nachweis steht bislang jedoch aus.

Dass nun ausgerechnet die zuständige Arbeitsministerin fragt, ob die Regel überhaupt sinnvoll ist, legt deshalb einen tieferen Konflikt offen: Die Koalition hat sich politisch bereits auf eine Antwort verständigt, während die empirische Frage dahinter noch längst nicht beantwortet ist.

Stefanie S. Klief

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