Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus
(ots) – Die Union will im Falle eines Verfassungsgerichtsurteils gegen das derzeitige Erbschaftsteuerrecht sicherstellen, dass die Steuerlast von Firmenerben künftig nicht steigt. „Wir werden im Falle eines Verfassungsgerichtsurteils sicherstellen, dass der Generationenübergang in Familienunternehmen weiter funktioniert“, sagte Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Die Übertragung von Betriebsvermögen darf für die Erben künftig steuerlich nicht teurer werden“, sagte Brinkhaus. Als eine mögliche Lösungsvariante nach einem für die Regierung negativen Urteil ist in der Koalition eine Stundungsregelung für Firmenerben im Gespräch. „Wir könnten das Problem lösen, indem wir auf Unternehmensebene eine Stundungsmöglichkeit einführen“, sagte Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. „Erst wenn der Erbe Geld aus der Firma entnimmt, würde dann die Erbschaftsteuer fällig.“. Eine Variante der Stundungslösung sähe vor, die Steuerzahlung von Firmenerben auf zehn Jahre zu verteilen. Dies ist bereits nach geltendem Recht für einzelne Betriebe bei besonderen Härten möglich.
Rheinische Post 09.07.2014, Ralph Brinkhaus/Foto: Hoffotografen Berlin