Die in dieser Pressemitteilung veröffentlichten Eventualverbindlichkeiten umfassen Garantien des Staatssektors, Verbindlichkeiten in Bezug auf öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP), die nicht in der Bilanz des Staatssektors enthalten sind, sowie Verbindlichkeiten von Einheiten, die nicht im Sektor Staat klassifiziert sind, aber vom Staatssektor kontrolliert werden (öffentliche Kapitalgesellschaften). Verbindlichkeiten werden als „Eventualverbindlichkeiten“ bezeichnet in dem Sinne, dass sie ihrer Art nach nur potentiell und keine tatsächlichen Verbindlichkeiten sind. Notleidende Kredite können potenziell zu einem Verlust für den Staat führen, wenn diese Kredite nicht zurückgezahlt werden. In dieser Hinsicht stellt die neue Datenerhebung einen Schritt hin zur besseren Transparenz der öffentlichen Finanzen in der EU dar, indem sie ein noch umfassenderes Bild der finanziellen Lage3 der EU-Mitgliedstaaten liefert.
Aufgrund ihrer Merkmale sind die Daten länderspezifisch und somit eng mit den Besonderheiten der wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Struktur des jeweiligen Landes verbunden. Zudem ist die Datenerhebung nicht für alle Mitgliedstaaten vollständig, wie in den beigefügten länderspezifischen Fußnoten ausgeführt ist. Aus diesen Gründen sind die in dieser Pressemitteilung veröffentlichten Daten mit Vorsicht zu interpretieren. Insbesondere ist die Vergleichbarkeit der Daten zu den Verbindlichkeiten öffentlicher Kapitalgesellschaften sehr begrenzt, weil die gemeldeten Daten für einige Mitgliedstaaten nicht vollständig sind und gegebenenfalls die Verbindlichkeiten von Kapitalgesellschaften bzw. Einheiten, die vom Teilsektor Gemeinden kontrolliert sind, nicht umfassen.
Mehrere Aspekte sind bei der Analyse der Ergebnisse bezüglich der Verbindlichkeiten öffentlicher Kapitalgesellschaften zu berücksichtigen. Erstens sind die gemeldeten Daten zu Verbindlichkeiten öffentlicher Kapitalgesellschaften nicht konsolidiert, das heißt, es kann sein, dass ein Teil der Verbindlichkeiten dieser Einheiten gegenüber Einheiten besteht, die zur selben Unternehmensgruppe gehören. Die Verbindlichkeiten zwischen Einheiten derselben Gruppe lassen sich allerdings in den übermittelten Daten nicht identifizieren. Zweitens bezieht sich die Datenerhebung auf Verbindlichkeiten, denen keine Forderungen gegenübergestellt werden. Dieser Aspekt spielt eine wichtige Rolle bei Finanzinstitutionen, die üblicherweise erhebliche Beträge von sowohl Verbindlichkeiten und Forderungen haben. Darüber hinaus sind in einigen Mitgliedstaaten ein Großteil der Verbindlichkeiten von finanziellen Kapitalgesellschaften Einlagen.
Auf den folgenden Seiten werden Daten zu Eventualverbindlichkeiten und notleidenden Krediten für das Jahr 2013 für jeden EU-Mitgliedstaat vorgelegt, ausgedrückt als Anteil des BIP. Die Anhänge liefern eine Beschreibung der Indikatoren sowie länderspezifische Informationen.
Hinweise: 1. Zusätzliche Daten und Metadaten sind auf der Eurostat-Online-Datenbank verfügbar. 2. Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten 3. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizits schließt der öffentliche Schuldenstand Eventualforderungen nicht ein.
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