Das Urteil des Verwaltungsgerichts, gegen das eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof des Großherzogtums möglich ist, wird in einigen Monaten erwartet. Die luxemburgische Justiz ist zuständig, weil sich der Firmensitz von Amazon Europa in Luxemburg befindet. Der Prozessbeauftragte von Amazon, Rechtsanwalt Thomas Berger, bezeichnete die Vorwürfe des Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung als vage: Es gebe bis zum heutigen Tag keine Hinweise der CNDP darauf, wie sich Unternehmen verhalten müssen, um nicht gegen dieses Gesetz zu verstoßen. Damit werde auch das Grundrecht auf die Klarheit und Vorhersehbarkeit von Recht und Unrecht missachtet. Zudem warf er der CNDP Verfahrensfehler vor. Es verstoße gegen rechtsstaatliche Prinzipien, wenn eine Behörde Ermittler und Richter zugleich sei.
dpa