Apple hat vom obersten Gericht der EU das Recht zugesprochen bekommen, sein Ladendesign zur Marke eintragen zu lassen. Diese Grundlage gilt für die 28 EU Staaten.
Apple kann beim Deutschen Patent-und Markenamt ein detailliertes Bild seines Ladendesigns zur Marke anmelden.
Bereits 2013 wurde der Patentschutz in den USA zugelassen.