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DHU geht gegen Shein wegen irreführender Nachhaltigkeitsversprechen vor

Gerichtliche Vereinbarung nach Vorwürfen zu »grüner« Werbung

Die Deutsche Umwelthilfe erzielt gegen Shein eine Unterlassungserklärung zur Verwendung irreführender Nachhaltigkeitsaussagen; Branche im Fokus von Greenwashing-Kontrollen.

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30.01.2026

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Online-Modehändler Shein einen Teilerfolg erzielt. Shein hat sich verpflichtet, bestimmte umweltbezogene Werbeaussagen zu unterlassen, nachdem die DUH den Konzern wegen irreführender Nachhaltigkeitsversprechen gerügt hatte. Der Modeanbieter hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, mit der er sich verpflichtet, künftig auf bestimmte Formulierungen in Werbung und Produktdarstellungen zu verzichten, die über den tatsächlichen ökologischen Nutzen seiner Produkte täuschen könnten.

Konkret ging es um Aussagen in Produkttexten und Marketingmaterial, die suggerierten, dass bestimmte Artikel «grün», «nachhaltig» oder «umweltfreundlich» seien, ohne dass diese Begriffe ausreichend belegt oder durch klare Standards gedeckt waren. Die DUH argumentierte, dass solche Aussagen Verbraucher irreführen und ein falsches Bild von der Umweltleistung einzelner Produkte vermitteln. In der Mode- und Textilbranche sind vergleichbare Konflikte um sogenannte »greenwashing-Vorwürfe« in den letzten Jahren häufiger geworden, da Nachhaltigkeitsmarketing zunehmend eine Rolle im Wettbewerb spielt.

Shein reagierte mit der Unterlassungserklärung auf die Aufforderungen der DUH, in der eigenen Kommunikation transparenter und präziser zu sein. Das Unternehmen erklärte, es wolle künftig strengere interne Richtlinien zur Verwendung von Nachhaltigkeitsbegriffen einführen und damit rechtlichen Anforderungen besser entsprechen. Gleichzeitig betonte der Konzern, dass man sich weiterhin zu ökologischen Verbesserungen und Transparenz in der Lieferkette bekenne, auch wenn dies keine rechtliche Pflicht darstelle.

Branchenbeobachter sehen den Vorfall als Beispiel dafür, wie Umweltverbände und Zivilgesellschaft rechtliche Mittel nutzen, um mehr Klarheit und Ehrlichkeit in die Werbung großer Marken zu bringen. Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung und wiesen darauf hin, dass konsistente Definitionen und Belege für Nachhaltigkeitsaussagen im Textil- und Modebereich dringend notwendig seien, um Wettbewerbsgleichheit und Verbraucherschutz zu stärken.

Der konkrete Einfluss der Entscheidung auf Sheins Geschäft bleibt abzuwarten, doch zeigt der Fall, dass rechtliche Auseinandersetzungen um »grüne« Werbung an Bedeutung gewinnen — sowohl für große Online-Händler als auch für die gesamte Branche.

SK

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