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Krankheitskosten erreichen Rekord – doch die Zahl täuscht

Was wirklich hinter 85,6 Milliarden Euro Lohnfortzahlung steckt

5 Min.

01.09.2026

85,6 Milliarden Euro kostete die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall deutsche Arbeitgeber 2025. Mehr als doppelt so viel wie 15 Jahre zuvor. Die Rekordsumme passt auf den ersten Blick zur Debatte über angeblich immer höhere Krankenstände. Doch ausgerechnet 2025 gingen die Fehlzeiten leicht zurück – und ein Teil des langfristigen Anstiegs existiert vor allem auf dem Papier.

85,6 Milliarden Euro Arbeitgeberkosten

Nach einer aktuellen Berechnung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zahlten Unternehmen 2025 rund 72,5 Milliarden Euro Bruttoentgelt an erkrankte Beschäftigte weiter. Hinzu kamen nach Schätzung des Instituts 13,1 Milliarden Euro Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Insgesamt ergibt sich damit eine Summe von 85,6 Milliarden Euro.

2010 waren es noch 36,9 Milliarden Euro. Nominal haben sich die Aufwendungen innerhalb von 15 Jahren damit mehr als verdoppelt.

Das Wort »nominal« ist dabei entscheidend.

Die Summe steigt auch dann, wenn kein einziger Beschäftigter häufiger krank wird. Höhere Gehälter machen jeden Krankheitstag teurer. Zudem ist die Zahl der Erwerbstätigen über weite Teile des betrachteten Zeitraums gestiegen. Damit erhielten mehr Menschen im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch das IW weist ausdrücklich auf diese Effekte hin.

Die Rekordsumme von 85,6 Milliarden Euro ist deshalb nicht gleichbedeutend mit einem Rekord bei den krankheitsbedingten Ausfällen.

2025 sank der Krankenstand sogar leicht

Die Krankenkassendaten zeichnen für das vergangene Jahr ein differenzierteres Bild.

Nach Angaben des BKK Dachverbands sank der Krankenstand seiner beschäftigten Mitglieder von 5,90 Prozent im Jahr 2024 auf 5,83 Prozent 2025. Das Wissenschaftliche Institut der AOK ermittelte für AOK-versicherte Beschäftigte durchschnittlich 23,3 krankheitsbedingte Ausfalltage. 2024 waren es noch 23,9 Tage, beim bisherigen Höchststand 2022 sogar 24,5 Tage.

Von einer grundsätzlichen Entspannung kann dennoch keine Rede sein. Die Fehlzeiten liegen weiterhin deutlich höher als vor der Corona-Pandemie.

Aber auch dieser Vergleich hat einen Haken.

Seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden Krankmeldungen wesentlich vollständiger von den Krankenkassen erfasst. Früher erreichte ein Teil insbesondere kürzerer Bescheinigungen die Kassenstatistik überhaupt nicht. Der BKK Dachverband bezeichnet die elektronische Erfassung deshalb als wesentlichsten Grund für den statistischen Sprung ab 2022. Auch das WIdO kommt zu dem Ergebnis, dass die höheren Werte seitdem zu einem erheblichen Teil auf diesen Erfassungseffekt zurückgehen.

Ein höher ausgewiesener Krankenstand bedeutet somit nicht automatisch, dass im gleichen Umfang tatsächlich zusätzliche Arbeitstage ausgefallen sind.

Das Problem liegt zunehmend bei langen Ausfällen

Damit verschiebt sich die relevante Frage.

Nicht nur die Zahl der Krankmeldungen ist für Unternehmen entscheidend, sondern deren Dauer. Nach BKK-Daten entfielen 2025 von durchschnittlich 22,1 Ausfalltagen je Beschäftigten bereits 6,8 Tage auf Erkrankungen, bei denen Krankengeld gezahlt wurde. Mehr als jeder vierte Fehltag gehörte damit zu einem länger andauernden Krankheitsfall.

Besonders bedeutsam sind psychische Erkrankungen. Sie machen nur einen vergleichsweise kleinen Teil aller Krankheitsfälle aus, führen aber häufig zu langen Ausfallzeiten. Das IW beziffert ihren Anteil an sämtlichen Fällen auf kaum fünf Prozent, ihren Anteil an den Ausfalltagen dagegen auf rund 13 Prozent.

Für Unternehmen ist das organisatorisch oft schwerwiegender als eine Vielzahl kurzer Erkältungen. Ein Beschäftigter, der zwei oder drei Tage ausfällt, lässt sich häufig überbrücken. Fehlt eine Fachkraft über Wochen, müssen Aufgaben dauerhaft verteilt, Vertretungen organisiert oder Projekte verschoben werden.

Die tatsächlichen Kosten von Krankheit reichen deshalb über die 85,6 Milliarden Euro Entgeltfortzahlung hinaus.

Die Bundesregierung setzt ausgerechnet bei Kurzzeiterkrankungen an

Politisch wird derzeit vor allem über eine andere Stellschraube diskutiert.

Union und SPD haben vereinbart, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzuschreiben. Bislang muss sie gesetzlich spätestens vorliegen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber dürfen allerdings schon heute eine Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen. Die Koalition will zudem die telefonische Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen wieder abschaffen; Videosprechstunden sollen möglich bleiben.

Ob dies die Fehlzeiten tatsächlich reduziert, ist offen.

Selbst das IW äußert Zweifel. Eine generelle Attestpflicht könne zusätzlichen Aufwand in Personalabteilungen verursachen und das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmen und Beschäftigten belasten. Für die telefonische Krankschreibung gebe es bislang keine eindeutigen empirischen Belege dafür, dass sie den Krankenstand erhöht habe.

Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellt die geplante Regel mittlerweile infrage. Sie befürchtet einen gegenteiligen Effekt: Wer mit einem leichten Infekt sofort eine Arztpraxis aufsuchen müsse, könne am Ende länger krankgeschrieben werden als jemand, der einen oder zwei Tage zu Hause bleibt und anschließend wieder arbeitet.

Die Rekordzahl beantwortet die falsche Frage

85,6 Milliarden Euro sind eine erhebliche Summe. Sie zeigen, welchen wirtschaftlichen Wert Unternehmen auch dann finanzieren, wenn Beschäftigte vorübergehend keine Arbeitsleistung erbringen können.

Für die Debatte über angeblich ausufernde Fehlzeiten taugt die Zahl dagegen nur eingeschränkt.

Sie ist das Ergebnis mehrerer Entwicklungen gleichzeitig: steigender Löhne, lange Zeit wachsender Beschäftigung, eines weiterhin hohen Krankenstands und einer Statistik, die Krankheitsfälle inzwischen vollständiger erfasst.

Wer die Kosten reduzieren will, müsste deshalb genauer unterscheiden, welcher Teil überhaupt durch vermeidbare Fehlzeiten entsteht.

Eine zusätzliche Bescheinigung am ersten Tag kann weder demografisch bedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen verhindern noch psychische Langzeiterkrankungen verkürzen. Und sie macht einen Krankheitstag bei steigendem Lohnniveau auch nicht billiger.

Die Rekordrechnung ist damit real. Die vermeintlich einfache Diagnose dahinter ist es nicht.

Stefanie S. Klief

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