Die Gründung eines Tochterunternehmens ist ein erster Schritt zur Zertifizierung der Pipeline. Das Verfahren war im November gestoppt worden, nachdem die Bundesnetzagentur, welche für die Zertifizierung zuständig ist, erklärt hatte, als Transportnetzbetreiber sei ein Unternehmen nach deutschem Recht Voraussetzung. Erst nach der Zertifizierung kann die bereits fertiggestellte Pipeline in Betrieb genommen werden. Die Gaspipeline Nord Stream 2 soll in Zukunft 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr von Russland nach Deutschland liefern.
Nach Angaben auf der Webseite des Betreibers lassen sich durch das Projekt 26 Millionen Haushalte mit Energie versorgen. Nord Stream 2 steht aber auch in der Kritik, beispielsweise wird befürchtet, dass durch die Inbetriebnahme eine Abhängigkeit von russischem Erdgas entstünde. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnete das Projekt zudem als klimapolitischen Irrweg.