Der Baustopp gilt so lange, bis das Gericht im Hauptverfahren über die Klage gegen die Gasbohrungen entschieden hat. Das ist voraussichtlich im September der Fall. Mehrere deutsche und niederländische Umweltorganisationen sowie die Stadt Borkum hatten eine einstweilige Verfügung gegen die Bauarbeiten gefordert. Das Unternehmen One-Dyas hatte von der Regierung in Den Haag eine Lizenz erhalten, um nördlich der Wattenmeerinseln Borkum und Schiermonnikoog in niederländischen Gewässern nach Erdgas zu bohren. Im ersten Schritt soll Bohrplattform errichtet werden. Nach Angaben der Kläger könnten die Arbeiten ein geschütztes Riff schädigen, das von Borkum bis auf die niederländische Seite reiche. Zu dieser Frage äußerte sich das Gericht allerdings nicht.
dpa