Das BMWI hat nach dem Bericht, die Speicherzellen-Projekte mehrer Hersteller zusammengefasst und diese bei der EU-Kommission für mögliche Fördergelder, eingereicht. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Kommission, rechnet das BMWI in nächster Zeit, dann kann Tesla einen Bauantrag beim Land Brandenburg stellen. Tesla und weiteren Teilnehmern an dem Fördergeldprozess wurde nun ein sogenannter „förderunschädlicher vorläufiger Maßnahmenbeginn“ erlaubt. Dadurch können Tesla und die anderen Unternehmen schon jetzt auf eigenes finanzielles Risiko mit den Vorbereitungen beginn, obwohl die Genehmigung von der EU-Kommission noch nicht vorliegt. Durch die Genehmigung kann Tesla schon jetzt beginnen, ohne dass das Unternehmen die spätere Möglichkeit auf Bundesförderung verwirkt. Mit der Genehmigung der vorläufigen Maßnahmen, kann Tesla nun Investitionen tätigen mit dem Ziel, dass Verzögerungen im Projektablauf, die durch Genehmigungsprozesse entstehen können, zu vermeiden.