Geplant ist, dass der Gesetzesentwurf für die „Blockchain-Anleihe“ noch dieses Jahr ins Kabinett eingebracht wird. Das Gesetz ist ein erster vorsichtiger Versuch, sich an das Thema Blockchain-Wertpapiere heranzutasten. Es sei nur auf Schuldverschreibungen auf den Inhaber anzuwenden, da das praktische Bedürfnis des Finanzmarktes nach dieser Finanzierungsform am größten sei.
Noch müssen Wertpapiere grundsätzlich mit einer Papierurkunde verbrieft sein. Das könnte sich mit dem Gesetzesentwurf und der damit verfügbar gemachten Blockchain-Technologie ändern. Aufgrund „erheblicher gesellschaftlicher Auswirkungen“ sollen elektronische Aktien erst später über weitere Gesetzesentwürfe oder Ergänzungen hinzugefügt werden.