Laut dem Urteil muss die Audi Bank unserem Mandanten sämtliche gezahlte Darlehensraten sowie die Anzahlung zurückzahlen. Unser Mandant gibt im Gegenzug den Pkw an die Bank heraus und zahlt der Bank einen geringen Wertersatz für die von ihm gefahrenen Kilometer.
Das Gericht ist der Argumentation der Kanzlei Röhrenbeck Rechtsanwälte gefolgt, wonach ein Verbraucher in einem Darlehensvertrag klar und verständlich über das ihm zustehende außerordentliche Kündigungsrecht aufzuklären ist. Im Urteil wird hierzu wie folgt ausgeführt:
Wer als Verbraucher einen Autokreditvertrag abschließt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wird über dieses Widerrufsrecht im Kreditvertrag fehlerhaft belehrt oder enthält der Vertrag verbraucherbenachteiligende Formulierungen, läuft die Widerrufsfrist nicht an und der Vertrag kann auch noch nach Jahren widerrufen werden mit der Konsequenz, dass der Darlehensnehmer im Falle des erfolgreichen Widerrufs die gezahlten Darlehensraten sowie die gegebenenfalls geleistete Anzahlung zurückerhält. Im Gegenzug bekommt die Bank das finanzierte Fahrzeug. Bei Leasingverträgen ist die Vorgehensweise vergleichbar. Ob die Bank darüber hinaus einen Anspruch auf Zahlung eines Wertersatzes für die gefahrenen Kilometer hat, hängt maßgeblich damit zusammen, wann genau der Kreditvertrag geschlossen wurde.
Die Anwälte der Kanzlei Röhrenbeck teilen die Ansicht der Stiftung Warentest, wonach die Kreditbedingungen fast aller Autobanken zu gewissen Zeiten fehlerhafte Formulierungen aufweisen, die zum Widerruf der Vertragserklärung berechtigen.
Rechtsanwalt Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät allen Besitzern von kreditfinanzierten oder geleasten Autos, die vom Widerrufsjoker profitieren wollen, die Verträge von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen. Die Kanzlei Röhrenbeck übernimmt diese Prüfung beispielsweise kostenfrei.
In vielen Fällen übernimmt eine bereits bestehende Rechtsschutzversicherung (Verkehrs- und Vertrags-rechtsschutz) die Deckung eines solchen Widerrufsverfahrens.
Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig.
Röhrenbeck ist eine deutsche Kanzlei für die Bereiche Bank- und Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht sowie Wirtschaftsrecht.
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