Politik

Der Milliardenstreit hinter Söders Angriff auf Berlin

Bayern stellt nach dem Linken-Wahlsieg Finanzhilfen infrage – allein 2025 erhielt Berlin 4,2 Milliarden Euro aus dem Finanzkraftausgleich

6 Min.

24.09.2026

Markus Söder am 17.09.2026 bei der Interessenbekundung der Stadt Nürnberg: Während Berlin nach dem Wahlsieg der Linken seine Olympia-Bewerbung zurückzog, warb Söder offensiv für die Ausrichtung der Finals in Nürnberg.

Erst am 15. September hatten Bund und Berlin einen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag über rund fünf Milliarden Euro unterzeichnet. Eine Woche später stellt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder Teile der Finanzierung wieder infrage. Anlass ist der Wahlsieg der Linken in Berlin und die Möglichkeit einer von ihr geführten Landesregierung. Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek spricht von politischer Bestrafung. Hinter dem Streit steckt allerdings mehr als parteipolitische Rhetorik: Es geht um zwei vollkommen unterschiedliche Systeme, über die jedes Jahr Milliarden nach Berlin fließen.

Söder will zwei Finanzsysteme überprüfen

Nach dem Berliner Wahlergebnis brachte Söder zunächst den Hauptstadtfinanzierungsvertrag erneut auf den Tisch.

Sollte die Linke künftig die Regierung führen, müsse man den gerade geschlossenen Vertrag nach seiner Auffassung wieder »aufschnüren«. Zugleich kündigte er an, auch den Länderfinanzausgleich beziehungsweise heutigen Finanzkraftausgleich grundsätzlich überprüfen zu wollen. Söder begründete seine Forderung unter anderem mit den Enteignungsplänen der Berliner Linken sowie mit Antisemitismusvorwürfen gegen Teile der Partei.

Reichinnek wies die Forderung zurück. Sie warf Söder vor, finanzielle Sanktionen von der politischen Ausrichtung einer Landesregierung abhängig machen zu wollen und Antisemitismusvorwürfe für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren.

Über die politischen Vorwürfe lässt sich streiten.

Finanziell lohnt sich zunächst eine Trennung.

Fünf Milliarden Euro für die Hauptstadtfunktion

Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag ist eine direkte Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Berlin.

Er wurde erst am 15. September unterzeichnet und soll vom 1. Januar 2028 bis Ende 2037 gelten. Insgesamt stellt der Bund in diesen zehn Jahren rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung: 2,1 Milliarden Euro für hauptstadtbedingte Sicherheitsaufgaben und 2,9 Milliarden Euro für Kultur.

Finanziert werden damit nicht einfach allgemeine Berliner Landesausgaben.

Der Vertrag soll Kosten ausgleichen, die Berlin aufgrund seiner Funktion als Bundeshauptstadt trägt – beispielsweise zusätzliche Sicherheitsaufgaben sowie Einrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung.

Daher ist er von den normalen Finanzbeziehungen zwischen den Ländern zu unterscheiden.

Der Berliner Senat hat den neuen Vertrag am 22. September zur Kenntnis genommen; anschließend wird er dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.

Ob und unter welchen Voraussetzungen ein bereits geschlossener Vertrag politisch erneut verändert werden könnte, wäre eine eigene rechtliche und politische Frage.

Mit einem Beschluss Bayerns allein lässt er sich jedenfalls nicht ändern: Vertragspartner sind der Bund und Berlin.

Beim Finanzkraftausgleich geht es um noch deutlich mehr Geld

Finanziell größer ist der zweite Bereich, den Söder anspricht.

Berlin erhielt im bundesstaatlichen Finanzkraftausgleich 2025 rund 4,2 Milliarden Euro an Zuschlägen. Damit entfielen etwa 21 Prozent des gesamten Ausgleichsvolumens von 20 Milliarden Euro auf die Hauptstadt. Zusätzlich erhielt Berlin rund 1,9 Milliarden Euro allgemeine Bundesergänzungszuweisungen.

Bayern stand auf der anderen Seite.

Der Freistaat trug 2025 rechnerische Abschläge von rund 11,7 Milliarden Euro und damit mit Abstand den größten Anteil unter den finanzstarken Ländern. Baden-Württemberg und Hessen kamen jeweils auf rund vier Milliarden Euro, Hamburg auf 331 Millionen Euro.

Damit wird verständlich, warum der Finanzausgleich regelmäßig zu politischen Konflikten zwischen Bayern und Berlin führt.

Aber auch hier ist die Vorstellung eines direkten Geldtransfers von München nach Berlin irreführend.

Bayern kann Berlin die Zahlung nicht einfach streichen

Seit der Reform 2020 funktioniert der sogenannte Länderfinanzausgleich im Wesentlichen über die Verteilung der Umsatzsteuer.

Finanzstarke Länder erhalten Abschläge, finanzschwächere Länder Zuschläge. Die Höhe richtet sich nach gesetzlich festgelegten Messgrößen für Finanzkraft, Einwohnerzahl und kommunale Steuerkraft.

Artikel 107 des Grundgesetzes verlangt ausdrücklich, dass Unterschiede in der Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen werden. Die näheren Regeln werden durch ein Bundesgesetz festgelegt, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Welche Partei ein Land regiert, gehört nicht zu den Kriterien.

Ein einzelnes Bundesland kann deshalb nicht beschließen, einem bestimmten anderen Land dessen Zuschläge zu entziehen.

Eine grundlegende Veränderung des Systems wäre eine bundesgesetzliche Reform – und damit etwas völlig anderes als eine kurzfristige politische Sanktion.

Berlin ist steuerstark und trotzdem Empfänger

Dabei enthält die Statistik eine Besonderheit, die häufig übersehen wird.

Vor dem eigentlichen Finanzkraftausgleich lag Berlin 2025 bei den Steuereinnahmen je Einwohner sogar über dem Länderdurchschnitt: bei 104,6 Prozent. Bayern erreichte 134,9 Prozent, Hamburg 152,2 Prozent.

Dass Berlin anschließend trotzdem hohe Zuschläge bekommt, liegt unter anderem an der Berechnung der Finanzkraft und an der besonderen Einwohnergewichtung der Stadtstaaten.

Für Berlin, Hamburg und Bremen werden die Einwohner bei bestimmten Berechnungsschritten mit 135 Prozent angesetzt. Diese sogenannte Einwohnerveredelung berücksichtigt die besonderen Aufgaben und Kosten von Stadtstaaten. Sie steht ausdrücklich im Finanzausgleichsgesetz.

Auch darüber wird seit Jahren politisch gestritten.

Eine Änderung würde allerdings ebenfalls eine Reform des gesetzlichen Systems voraussetzen.

Damit geht es um mehr als einen Streit zwischen Söder und Reichinnek

Der aktuelle Konflikt berührt eine grundsätzliche Frage des deutschen Föderalismus.

Soll der finanzielle Ausgleich zwischen Bundesländern ausschließlich von ihrer Finanzkraft abhängen – oder darf auch die Politik einer Landesregierung eine Rolle spielen?

Das geltende System beantwortet diese Frage bislang eindeutig über wirtschaftliche Kriterien.

Der Finanzkraftausgleich richtet sich nach Einnahmen, Steuerkraft und gesetzlich bestimmten Bedarfsgrößen. Der Hauptstadtvertrag wiederum finanziert Aufgaben, die sich aus Berlins Rolle als Sitz der Bundesregierung und zentraler Bundesinstitutionen ergeben.

Söders Forderung eröffnet damit zwar eine politische Debatte über beide Systeme.

Finanziell sind sie jedoch nicht dasselbe – und Bayern besitzt über keines von beiden allein die Entscheidungsmacht.

Genau deshalb ist der aktuelle Streit für Berlin weit mehr als ein verbaler Schlagabtausch: Allein die beiden Finanzierungsbereiche bewegen Beträge in Milliardenhöhe und gehören damit zu den wirtschaftlich bedeutendsten Beziehungen zwischen Hauptstadt, Bund und Ländern.

Stefanie S. Klief

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