Lübbenaus Bürgermeister Helmut Wenzel (L) vor der Baustelle des neuen Großrechenzentrums von Schwarz Digits. Die geplante Gewerbesteuerreform könnte seiner Kommune künftig deutlich höhere Einnahmen bescheren.
Mehr Kindergeld, ein höherer Grundfreibetrag und 47 Prozent Einkommensteuer für sehr hohe Einkommen: Darüber wird seit dem Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform gesprochen. Tief im selben Gesetzentwurf steckt jedoch eine Änderung, die mit Einkommensteuer überhaupt nichts zu tun hat. Die Bundesregierung will die Gewerbesteuer für Rechenzentren neu verteilen. Dahinter steht ein ungewöhnliches Problem der KI-Ökonomie: Milliardeninvestitionen verbrauchen enorme Mengen Fläche und Strom – schaffen vor Ort aber vergleichsweise wenige Arbeitsplätze.
Ein Artikel im Steuergesetz, über den kaum gesprochen wird
Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. In der öffentlichen Darstellung dominieren Entlastungen für Familien und mittlere Einkommen: Der Grundfreibetrag steigt, das Kindergeld wird erhöht, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag angehoben. Gleichzeitig sollen sehr hohe Einkommen stärker belastet und einzelne Steuervergünstigungen reduziert werden.
Doch der Regierungsentwurf enthält noch etwas anderes.
Artikel 3 ändert das Gewerbesteuergesetz. Für Unternehmen, die ausschließlich Rechenzentren betreiben und Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten, soll künftig ein eigener Schlüssel gelten.
Bislang wird der Gewerbesteuermessbetrag bei Unternehmen mit mehreren Standorten grundsätzlich danach aufgeteilt, wie hoch die dort jeweils gezahlten Arbeitslöhne sind.
Bei Rechenzentren soll dieser Maßstab ab 2027 nur noch zu zehn Prozent zählen.
Die übrigen 90 Prozent sollen sich nach der nicht redundanten elektrischen Nennanschlussleistung der Rechenzentren richten.
Vereinfacht gesagt: Wo besonders viel Rechenleistung ans Stromnetz angeschlossen wird, soll künftig auch ein entsprechend größerer Teil des Gewerbesteuermessbetrags landen.
Das bisherige System stammt aus einer anderen Wirtschaftslogik
Die Lohnsumme als Maßstab ist leicht nachvollziehbar. Eine Fabrik mit 2.000 Beschäftigten verursacht wirtschaftliche Aktivität vor Ort. Mitarbeiter wohnen, konsumieren und benötigen Infrastruktur. Die Gemeinde, in der diese Arbeitsplätze liegen, erhält deshalb einen entsprechenden Anteil an der Gewerbesteuer.
Bei modernen Rechenzentren funktioniert diese Logik zunehmend schlecht. Sie benötigen enorme Investitionen, große Flächen, leistungsfähige Stromnetze und teilweise erhebliche Energie- und Wasserressourcen. Gleichzeitig sind die Anlagen hoch automatisiert und benötigen im laufenden Betrieb vergleichsweise wenig Personal.
Die Bundesregierung beschreibt das Problem im Gesetzentwurf ungewöhnlich deutlich: Standortgemeinden trügen wesentliche Belastungen durch Flächenverbrauch, Eingriffe ins Landschaftsbild, Lärm sowie Energie- und Wasserbedarf, profitierten wegen des hohen Automatisierungsgrades aber häufig kaum vom Gewerbesteueraufkommen.
Damit entsteht ein kommunalpolitisches Paradox. Eine Gemeinde soll Platz für digitale Großindustrie schaffen – steuerlich kann ein großer Teil der Wertschöpfung aber dort anfallen, wo das Unternehmen seine Beschäftigten konzentriert.
Elf Milliarden Euro Investition – und vergleichsweise wenige Arbeitsplätze
Wie extrem dieses Verhältnis werden kann, zeigt Lübbenau im brandenburgischen Spreewald.Auf dem Gelände eines ehemaligen Braunkohlekraftwerks errichtet Schwarz Digits, die Digitalsparte der Schwarz- Gruppe, derzeit eines der größten Rechenzentren Deutschlands.
Das Investitionsvolumen beträgt elf Milliarden Euro – die größte Einzelinvestition in der Geschichte der Schwarz-Gruppe. Allein der erste Ausbau soll eine Anschlussleistung von 200 Megawatt erreichen.
Die Zahl der dauerhaften Arbeitsplätze fällt dagegen ausgesprochen klein aus.
Jüngste Berichte über den Standort nennen zunächst rund 60 Stellen, jeweils ungefähr zur Hälfte für Technik und Sicherheit. Noch Anfang des Jahres hatte die Schwarz-Gruppe gegenüber dem rbb rund 120 Arbeitsplätze für den ersten Ausbau genannt.
Die genaue Personalzahl kann sich mit dem Ausbau also noch verändern. An der Größenordnung des Problems ändert das wenig:
Milliardeninvestition und lokale Beschäftigung sind bei Rechenzentren nicht mehr zwingend miteinander gekoppelt.
Dafür wird das Gewerbesteuerrecht nun angepasst.
Der Stromanschluss wird zum Maß für lokale Wertschöpfung
Dabei misst der Staat nicht einmal den tatsächlichen Stromverbrauch. Maßgeblich soll die sogenannte Bestellleistung sein: die maximale elektrische Anschlussleistung, die der Betreiber vertraglich beim Netzbetreiber reserviert hat.
Ob diese Leistung bereits vollständig genutzt wird, spielt keine Rolle. Die Bundesregierung begründet das damit, dass der Wert eindeutig, überprüfbar und vergleichsweise leicht festzustellen sei.
Hier setzt jedoch die Kritik der Digitalwirtschaft an. Bitkom unterstützt ausdrücklich das Ziel, Standortkommunen stärker an der Gewerbesteuer von Rechenzentren zu beteiligen. Der Verband hält die Bestellleistung aber für den falschen Maßstab. Ein Betreiber könne erheblich mehr Netzkapazität reservieren, als sein Rechenzentrum tatsächlich bereits nutzt. Dadurch könnte ein Standort steuerlich größer erscheinen, als seine tatsächlich installierte Rechenleistung rechtfertigt. Bitkom schlägt deshalb vor, stattdessen die IT-Nennlast, also die tatsächlich bereitgestellte technische Kapazität, heranzuziehen.
Die Bundesregierung hält dagegen die vertraglich zugesicherte Anschlussleistung für objektiver und praktikabler. Damit steckt in der vermeintlich technischen Steuerregel eine ziemlich grundsätzliche Frage:
Wie misst man lokale Wertschöpfung in einer Wirtschaft, in der Maschinen immer mehr Kapital und immer weniger Arbeitskräfte benötigen?
Die Regel ähnelt bereits dem Modell für Wind- und Solarparks
Völliges Neuland betritt der Gesetzgeber dabei nicht. Für Windkraft-, Solaranlagen und Energiespeicher existieren bereits besondere Gewerbesteuerregeln. Auch dort entstand dasselbe Problem: Die Anlage steht in einer Kommune und beansprucht dort Fläche, während Unternehmenssitz und Beschäftigte möglicherweise ganz woanders liegen.
Die Bundesregierung nennt diese Regelungen ausdrücklich als Vorbild. Sie sollen nicht nur Einnahmen gerechter verteilen, sondern die Akzeptanz der Gemeinden für neue Infrastruktur erhöhen.
Bei Rechenzentren verfolgt der Bund nun dasselbe Prinzip. Und hier wird aus einer Steueränderung plötzlich Standortpolitik.
Denn Deutschland braucht Gemeinden, die Ja zu Rechenzentren sagen
Im März beschloss die Bundesregierung erstmals eine Nationale Rechenzentrumsstrategie.
Bis 2030 sollen sich Deutschlands Rechenzentrumskapazitäten mindestens verdoppeln. Für High-Performance-Computing und künstliche Intelligenz sollen die Kapazitäten sogar mindestens vervierfacht werden.
2025 verfügten deutsche Rechenzentren nach Berechnungen des Borderstep Instituts für Bitkom über eine Anschlussleistung von rund 2.980 Megawatt. Ihr Energiebedarf erreichte bereits 21,3 Milliarden Kilowattstunden. Bis 2030 erwartet Bitkom eine Kapazität von mehr als 5.000 Megawatt.
Doch die Bundesregierung hat ein praktisches Problem erkannt:
Bundesziele bauen keine Rechenzentren.
Am Ende müssen Kommunen Flächen ausweisen, Genehmigungen begleiten und die Belastungen vor Ort akzeptieren. Im Regierungsentwurf heißt es deshalb ausdrücklich, die Bereitschaft der Standortgemeinden sei für den Ausbau von wesentlicher Bedeutung. Eine stärkere Beteiligung an den Gewerbesteuereinnahmen soll genau diese Bereitschaft erhöhen.
Man könnte es auch weniger bürokratisch formulieren:
Wer einer Gemeinde ein riesiges Rechenzentrum hinstellen will, muss ihr wirtschaftlich etwas davon lassen.
Allerdings entsteht dadurch kein neuer Geldtopf
Die Reform ist keine zusätzliche Rechenzentrumssteuer. Sie verändert zunächst den Schlüssel, nach dem der Gewerbesteuermessbetrag eines entsprechenden Betreibers auf verschiedene Gemeinden verteilt wird.
Das bedeutet gleichzeitig: Wo eine Standortgemeinde künftig einen größeren Anteil erhält, verliert grundsätzlich eine andere Gemeinde einen Teil ihres bisherigen Anteils. Die tatsächliche Steuerbelastung eines Unternehmens kann sich dennoch verändern, weil die einzelnen Kommunen unterschiedliche Gewerbesteuer-Hebesätze anwenden.
Es gibt also nicht nur potenzielle Gewinner unter den Kommunen. Die Reform verschiebt wirtschaftliche Interessen.
Für Städte, in denen große Rechenzentrumsbetreiber bislang viele Beschäftigte oder ihre Verwaltung konzentrieren, kann der neue Schlüssel nachteilig sein. Für Gemeinden mit großen, hoch automatisierten Rechenzentumsstandorten dürfte er dagegen erheblich attraktiver werden.
Die KI-Wirtschaft verändert damit sogar den Begriff der Wertschöpfung
Einer der interessantesten Aspekte dieser unscheinbaren Änderung:
Das ist ziemlich zeitgemäß.
Eine Stahlhütte verriet ihre wirtschaftliche Bedeutung früher durch tausende Beschäftigte. Ein KI-Rechenzentrum kann Milliarden Euro Kapital binden und enorme Infrastruktur benötigen, während im Gebäude selbst nur wenige Dutzend Menschen arbeiten.
Die Bundesregierung passt deshalb nicht einfach eine Steuerformel an.
Sie reagiert auf eine Wirtschaft, in der Kapital, Energie und Rechenleistung zunehmend dort Wert schaffen können, wo kaum noch Arbeitsplätze entstehen.
Der Entwurf muss Bundestag und Bundesrat noch passieren. Soll die Regel wie geplant kommen, gilt sie erstmals für das Gewerbesteuerjahr 2027.
Zwischen den großen Schlagzeilen über Kindergeld und Spitzensteuersätze könnte damit ausgerechnet eine der kleinsten Änderungen des Gesetzes langfristig eine der interessantesten sein.
Stefanie S. Klief